STIFTUNG SÄCHSISCHER ARCHITEKTEN
Mit Bescheid vom 13. April 2011, auf den Tag genau 20 Jahre nach der Gründung der Kammer selbst, genehmigte die Landesdirektion Dresden als zuständige Stiftungsbehörde den Antrag der Architektenkammer Sachsen, die Stiftung Sächsischer Architekten zu gründen. Die Gründungsurkunde übergab daraufhin Herr Markus Ulbig, Sächsischer Staatsminister des Innern, an Herrn Alf Furkert, Präsident der Architektenkammer Sachsen und damit auch Vorsitzender des Stiftungsvorstandes, auf dem Festakt anlässlich des zwanzigjährigen Kammerjubiläums am 15. April 2011 im Sächsischen Landtag.
Mit der Genehmigung der Stiftung fand ein reichlich eineinhalbjähriger Prozess der Ideenfindung und -präzisierung seinen Abschluss. Erstmals befasste sich der Vorstand der Architektenkammer Sachsen auf seiner Klausur im September 2009 mit den zukünftigen Aufgaben der Kammer und deren Widerspiegelung in den Strukturen. Es erschien wünschenswert, das Aufgabenfeld insbesondere um die Baukulturthematik im Freistaat Sachsen zu erweitern. Nachwuchsförderung, Stipendien, die Auslobung eines Preises – vieles ist unter dem Dach der Kammer denkbar. In anderen Organisationsformen gestaltet sich dies jedoch leichter, vor allem wenn es um Drittmittel und Sponsoring geht. Der Vorstand hat sich mit diesen Fragen beschäftigt und eine Stiftung als geeignete Form befunden und ihre Gründung der Vertreterversammlung im Herbst 2010 vorgeschlagen. Der einstimmige Beschluss der 47. Vertreterversammlung am 29. Oktober 2010 machte den Weg frei für die Gründung der Stiftung Sächsischer Architekten.
Die Stiftungssatzung orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben der Kammer und regelt die Organisationsstruktur sehr schlank. Neben einem Stiftungsvorstand, der zur engen Anbindung an die Kammer mehrheitlich mit Mitgliedern des Vorstandes der Architektenkammer besetzt sein muß, wurde ein fünfköpfiger Stiftungsrat eingeführt. Auch dieser ist mehrheitlich mit Kammermitgliedern zu besetzen. In den ersten Stiftungsrat wurden Persönlichkeiten berufen, die mehrheitlich Berufsträger sind, jedoch ihren Tätigkeitschwerpunkt nicht im Rahmen der Architektenkammer haben. Mit ihrer jeweiligen Tätigkeit stehen sie für die breite Verankerung unseres Berufsstandes in der Gesellschaft und repräsentieren die Hochschullandschaft, die Auftraggeberseite, die öffentliche Hand und die Wirtschaft.